Rauchmelder - Feuerwehr Kirf

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Rauchmelder


In Deutschland sterben jährlich ca. 600 Menschen bei Bränden. Besonders nachts ist ein Brandausbruch in Privathaushalten sehr gefährlich. Man wird im Schlaf von dem Feuer überrascht. Entgegen der landläufigen Meinung sterben die meisten Menschen nicht durch das Feuer, sondern durch den hochgiftigen Brandrauch. Dieser breitet sich um ein vielfaches schneller aus als das Feuer.
Rheinland-Pfalz führte als erstes Bundesland im Dezember 2003 die Rauchmelderpflicht für Neu- oder Umbauten mit Wohnnutzung ein. Im Juli 2007 wurde diese Rauchmelderpflicht auch auf bestehende Wohnungen ausgeweitet. Das heißt, das nun auch in Rheinland-Pfalz eine generelle Pflicht zur Installation von Rauchmelder besteht. In der Landesbauordnung ( LBauO ) Rheinland-Pfalz ( § 44 Abs. 8 ) heißt es dazu:

" In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. "





Installationshinweise:

Funktionsprinzip:

weitere Informationen:

 
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